Rufnummernmitnahme
Schön, wenn man die alte
Rufnummer behalten kann!
Beim Anbieterwechsel Rufnummer mitnehmen? Seit Ende 2002 ist das möglich. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute
Bundesnetzagentur) hatte damals verfügt, dass Mobilfunkunternehmen ihren Kunden die Rufnummernmitnahme (
Rufnummernportierung) ermöglichen müssen. Praktisch gehört die Handy-Nummer damit dem Kunden, der seine Rufnummer bei einem Wechsel mitnehmen kann. Die Portierung ist auch dann möglich, wenn der Kunde von einem Mobilfunknetz in ein anderes Mobilfunknetz wechselt.
Hat man sich also für einen
vorteilhaften Prepaid-Handy-Tarif entschieden (zum Beispiel mit Hilfe des
Prepaid-Tarif-Rechners) stellt sich die Frage: Alte
Handynummer mitnehmen oder beim neuen Anbieter eine neue Nummer erhalten?
Vorteile der Rufnummernmitnahme
Die zentralen Vorteile der Rufnummernmitnahme liegen auf der Hand: Der Mobilfunknutzer kann seine
gewohnte Handynummer auch beim neuen Anbieter weiter nutzen. Weder er selbst noch seine Kontakte müssen sich an eine neue Rufnummer gewöhnen. Die Angaben auf Visitenkarten und Briefpapier müssen nicht geändert werden. Selbst wenn die
Rufnummernmitnahme Kosten verursacht, sollte sie in Betracht gezogen werden, denn der Aufwand, den eine neue Rufnummer mit sich bringt, ist nicht zu unterschätzen. Bedenken Sie, wie viele Menschen über ihre neue Handynummer informiert werden müssen.
Alte Handynummer mitnehmen
Im Prinzip funktioniert der Prozess der Rufnummernmitnahme bei allen
Anbietern ähnlich. Wer seine alte Handy-Nummer mitnehmen möchte, muss zunächst seinen
Handy-Vertrag beim alten Anbieter
kündigen. Wer statt einem Vertragstarif bereits eine
Prepaid-Karte nutzte, muss eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Bei der Bestellung des neuen
Prepaid-Tarifs muss dann die zu portierende Rufnummer angegeben werden. Der Besteller muss mit dem Inhaber der alten Handynummer identisch sein. Geprüft werden in der Regel Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum.
Wann Rufnummernportierung beantragen?
Zu beachten ist, dass man die Rufnummernportierung nur innerhalb der
Wechselfrist beantragen kann. Genaue Angaben dazu macht der
neue Mobilfunkanbieter. In der Regel erstreckt sie sich auf einen Zeitraum von vier Wochen vor Ablauf des alten Handy-Vertrags bis einige Tage oder wenige Wochen nach Vertragsende.
Kosten der Rufnummernmitnahme
Die Kosten der Rufnummernmitnahme unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. In der Regel kann der alte Mobilfunkbetreiber eine
Gebühr für die Rufnummernportierung verlangen. Diese beträgt in der Regel etwa 25,- Euro. Außerdem kann der neue Anbieter, für die Übernahme der Handy-Nummer ebenfalls eine Gebühr erheben. Schauen Sie am besten vor der Bestellung in unseren
Prepaid-Blog. Von Zeit zu Zeit erlassen einige Mobilfunk-Discounter neuen Kunden bei Bestellung einer SIM-Karte die Kosten der Rufnummernmitnahme oder gewähren als Kompensation ein Startguthaben.
Probleme bei der Rufnummernmitnahme
Normalerweise dauert die Portierung einer Handy-Nummer nur wenige Tage. Allerdings können in Einzelfällen Probleme bei der Rufnummernmitnahme auftreten. Besonderes Augenmerk sollte auf die Einhaltung der
Fristen und die korrekte Angabe der Kundendaten gelegt werden. Im Zuge des Übergabeprozesses geht üblicherweise die Mailbox-Ansage verloren und muss neu angelegt werden. Verloren geht zum Zeitpunkt der Portierung auch ein eventuell auf einer alten
Prepaid-Karte gespeichertes Restguthaben. Das regelt die Verzichtserklärung, die der alte Anbieter für die Freigabe der Nummer benötigt. Wer hier Probleme vermeiden will, muss genau rechnen, denn in der Regel muss vor der Rufnummernportierung noch ausreichend Guthaben auf der Prepaid-Karte sein, um die Gebühr des alten Anbieters für die Freigabe der Rufnummer zu begleichen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterungen zur Portierung auf den Webseiten der
Prepaid-Anbieter.
simyo,
congstar,
blau und
andere erklären auf Ihren Seiten im Detail, wie die Rufnummernmitnahme funktioniert und nennen die Wechselfrist. Die Angaben dort haben in jedem Fall Vorrang.